AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma pit - cup GmbH
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des beiliegenden pit - cup Vertrages und gelten für den Erwerb von Hardware und Software, Schulungen und sonstigen Leistungen durch die Firma pit - cup GmbH, soweit in den Lizenzbedingungen für die Überlassung und Nutzung der Software der Firma pit - cup nichts anderes bestimmt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertragsbedingungen für die Überlassung und Nutzung von Software der Firma pit - cup separat geregelt sind und Ihnen von pit - cup auf Verlangen sofort zur Verfügung gestellt werden, spätestens jedoch der überlassenen Software beigefügt sind.
Oktober 2003
1. Allgemeines
a. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Erwerbers - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von pit - cup.
b. Die Angebote von pit - cup sind freibleibend.
c. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. Lieferung, Installation und sonstige Leistungen
a. Für den Umfang der Lieferung und sonstigen Leistungen ist von pit - cup die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, soweit das Angebot vom Kunden kommt. Soweit das Angebot von pit - cup erfolgt, bestimmt sich der Umfang der Lieferung und sonstigen Leistungen nach diesem Angebot; bindende Angebote bedürfen der Schriftform. Angebote von pit - cup müssen sofort, bei zeitlicher Bindung innerhalb der Bindungsfrist angenommen werden. Änderungen des Angebotes bei der Annahme durch den Kunden gelten nur, soweit sie von pit - cup schriftlich bestätigt werden; Annahmen nach Ablauf der Bindungsfrist gelten als neue Angebote durch den Kunden. Teillieferungen sind zulässig.
b. Lieferfristen sind nur bindend, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Soweit der Beginn der Lieferfrist nicht kalendermäßig festgelegt ist, gilt als Fristbeginn der Zeitpunkt der Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch pit - cup , bei Angeboten von pit - cup mit Bindungsfristen der Eingang der schriftlichen Annahme durch den Kunden bei
pit - cup.
Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr (§ 24 AGB-Gesetz) steht pit - cup für die fristgerechte Lieferung bei Leistungen, für deren Erbringung pit - cup dritte Personen einschaltet, nur ein, soweit diese fristgemäß liefern.
c. Installation der Software und Hardware:
Eine Verpflichtung zur Installation der Software besteht nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und nur in dem vereinbarten Umfang. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (Bereitstellung der Einrichtungen im funktionstüchtigen Zustand, Anwesenheit der erforderlichen Mitarbeiter) rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere die Daten zu sichern. Soweit eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vorgenommen wird, entfällt die Verpflichtung von pit - cup zur Installation der Software und der Hardware; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
pit - cup die entstandenen Kosten zu ersetzen; die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.
Die vertragsgemäße Installation der Software wird vom Kunden schriftlich bestätigt (Abnahmeprotokoll). Teilinstallationen sind zulässig.
3. Versand, Gefahrübergang
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Firmensitz von pit - cup . Soweit der Kunde die bestellten Waren an einen anderen Ort versandt haben will, gehen die Kosten des Versandes zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Auswahl von Transportmittel und Transportpersonen kann pit - cup vornehmen, soweit nichts abweichendes vereinbart wird.
4. Zahlungsmodalitäten
a. Die Rechnungen von pit - cup sind ohne Abzug 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig, soweit nicht auf der Rechnung die Fälligkeit geändert wurde, und ist zahlbar rein netto Kasse.
b. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung von pit - cup; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem pit - cup über den Gegenwert verfügen kann.
c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.
d. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden ist pit - cup - unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
e. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
f. Die Kosten für Zahlungen aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland hat der Auftraggeber der Zahlung zu tragen.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 12 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von pit - cup aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die gelieferten Waren Eigentum von
pit - cup. Der Kunde ist befugt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteil von pit - cup (vergleiche unten b.) zur Sicherung an pit - cup ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an pit - cup für die Rechnung von pit - cup einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von pit - cup solange unmittelbar an pit - cup zu bewirken, als noch Forderungen seitens pit - cup gegen den Kunden stehen.
Zugriffe Dritter auf die pit - cup gehörenden Waren und Forderungen sind pit - cup vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
b. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware von pit - cup entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei pit - cup als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt pit - cup Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
c. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
d. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen von pit - cup weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
7. Gewährleistung
a. Für die Überlassung der Hardware und der körperlichen Gegenstände der Software gilt im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs (§ 24 AGB-Gesetz):
a.a. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
b.b. Beanstandungen werden berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
c.c. Die Gewährleistungsverpflichtung von pit - cup beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von pit - cup zurückgesandt werden.
b. Für die Überlassung der Hardware und der körperlichen Gegenstände der Software gelten im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr:
a.a. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle gelieferten körperlichen Gegenstände 6 Monate ab Ablieferung. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung gerügt werden, ansonsten ist pit - cup von der Mängelhaftung befreit.
b.b. Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt pit - cup die Nachbesserung ab, so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
c.c. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden.
c. Eine Haftung von pit - cup für Mängel der Software und Hardware Dritter ist ausgeschlossen.
8. Schadenersatz
Eine vertragliche oder außervertragliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr dem Grunde nach und in voller Höhe bei grob fahrlässigem Verhalten seitens pit - cup sowie deren Angestellten. Bei anderem schuldhaften Verhalten von pit - cup sowie deren Angestellten ist der Schadensersatz auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, höchsten jedoch auf den Betrag des Preises für die gelieferte Ware.
Eine vertragliche oder außervertragliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht im kaufmännischen Geschäftsverkehr (§ 24 AGB-Gesetz) nur, soweit der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von pit - cup oder deren Angestellten zurückzuführen ist. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, höchsten jedoch auf den Betrag des Preises für die gelieferte Ware.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von 2 Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
9. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Schriftform
Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller eventueller früherer mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich des Verzichtes auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
11. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies den Rest dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen und ideellen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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